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Privates Datenschutzrecht
Das Bild von Verbrauchern, die digitale Leistungen mit ihren Daten "bezahlen", suggeriert eine Preisbildung, die nicht stattfindet. Denn die Datenintensität (also der "Datenpreis") digitaler Leistungen bleibt für Endnutzer meist im Dunkeln. Dennoch hält die DS-GVO an der Einwilligung als maßgeblicher Verarbeitungsgrundlage für datenintensive Leistungsangebote fest und beschreitet damit einen privatrechtlichen (auf Privatautonomie setzenden) Weg. Eine zeitgemäße - grundrechtssensible - privatrechtliche ...

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